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Eine sichere Anlage

Als Genossenschafter:in können Sie Ihre Ersparnisse risikofrei und zu einem Vorzugszins bei der Depositenkasse der bahoge anlegen.

Eine sichere Anlage

Als Genossenschafter:in können Sie Ihre Ersparnisse risikofrei und zu einem Vorzugszins bei der Depositenkasse der bahoge anlegen.

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Die bahoge-Depositenkasse verfolgt einen doppelten Zweck. Einerseits verschafft sie der bahoge günstiges Kapitel für zukünftige Investitionen wie Sanierungen und Neubauten. 

Andererseits bietet sie den Genossenschafter:innen die Möglichkeit, ihre Ersparnisse zu attraktiven Konditionen anzulegen: Es fallen keine Kontogebühren an und der Zinssatz ist in der Regel höher als bei Banksparkonten. 
Aktuell beträgt der Zinssatz bis zum 31. März 2024 1.5%, ab dem 1. April 2024 1.75%.

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Konto eröffnen

Berechtigt zur Eröffnung eines Kontos sind:

• Mitglieder der bahoge sowie ihre volljährigen, urteilsfähigen Mitbewohnenden oder Familienangehörigen
• aktive und pensionierte Mitarbeitende der bahoge
• weitere natürliche und juristische Personen, die der Genossenschaft nahestehen
Bitte lesen Sie das Reglement für die Depositenkasse genau durch, bevor Sie die Eröffnung eines Kontos beantragen.

Für die Konto-Eröffnung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bahoge.

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Ein- und Auszahlungen

Einzahlungen können Sie bequem mittels personalisierter Einzahlungsscheine vornehmen. Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich. Es gibt eine Einlage-Limite pro Konto. Diese liegt aktuell bei CHF 308’000. Wenn diese Limite erreicht ist, sind keine zusätzlichen Einlagen mehr möglich. Anträge für Auszahlungen nimmt die bahoge auf schriftlichem Weg entgegen.

Dabei gelten folgende Fristen, wobei in jedem Fall eine Minimaleinlagefrist von sechs Monaten gilt:

• bis CHF 10’000 pro Kalendermonat ohne Kündigung

• von CHF 10’001 bis CHF 20’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat

• von CHF 20’001 bis CHF 30’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten

• über CHF 30’001: schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten

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Die bahoge-Depositenkasse hat einen doppelten Zweck. Einerseits verschafft sie der bahoge günstiges Kapitel für zukünftige Investitionen wie Sanierungen und Neubauten.

 
Andererseits bietet sie den Genossenschafter:innen die Möglichkeit, ihre Ersparnisse zu attraktiven Konditionen anzulegen: Es fallen keine Kontogebühren an und der Zinssatz ist in der Regel höher als bei Banksparkonten. 

 

Aktuell beträgt der Zinssatz bis zum 31. März 2024 1.5%, ab dem 1. April 2024 1.75%.

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Konto eröffnen

Berechtigt zur Eröffnung eines Kontos sind:

  1. Mitglieder der bahoge sowie ihre volljährigen, urteilsfähigen Mitbewohnenden oder Familienangehörigen

  2. aktive und pensionierte Mitarbeitende der bahoge

  3. weitere natürliche und juristische Personen, die der Genossenschaft nahestehen

Bitte lesen Sie das Reglement für die Depositenkasse genau durch, bevor Sie die Eröffnung eines Kontos beantragen.

Für die Konto-Eröffnung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bahoge.

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Ein- und Auszahlungen

Einzahlungen können Sie bequem mittels personalisierter Einzahlungsscheine vornehmen. 

Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich. Es gibt eine Einlage-Limite pro Konto.

 
Diese liegt aktuell bei CHF 308’000. Wenn diese Limite erreicht ist, sind keine zusätzlichen Einlagen mehr möglich.
Anträge für Auszahlungen nimmt die bahoge auf schriftlichem Weg entgegen.

 

Dabei gelten folgende Fristen, wobei in jedem Fall eine Minimaleinlagefrist von sechs Monaten gilt:

  • bis CHF 10’000 pro Kalendermonat ohne Kündigung

  • von CHF 10’001 bis CHF 20’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat

  • von CHF 20’001 bis CHF 30’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten

  • über CHF 30’001: schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten