Freie Wohnungen und Vermietungspraxis
Die Wohnungen der bahoge sind begehrt, denn bezahlbarer Wohnraum ist in der Stadt und im Grossraum Zürich rar.
Freie Wohnungen schreibt die bahoge jeweils auf Homegate und auf der bahoge-Website aus.
Freie Wohnungen und Vermietungspraxis
Die Wohnungen der bahoge sind begehrt, denn bezahlbarer Wohnraum ist in der Stadt und im Grossraum Zürich rar.
Freie Wohnungen schreibt die bahoge jeweils auf Homegate und auf der bahoge-Website aus.
Wohnungsvergabe nach klaren Kriterien
Die bahoge vergibt Wohnungen nach klaren Kriterien, die im Vermietungsreglement festgehalten sind. Dabei legt die Genossenschaft Wert auf eine gute Durchmischung in ihren Siedlungen und ein angemessenes Verhältnis zwischen der Wohnungsgrösse und der Anzahl Bewohner:innen. Zudem erwartet die bahoge, dass sich ihre Bewohner:innen am Siedlungsleben aktiv beteiligen.
Vermietungsreglement
Wohnungsvergabe nach klaren Kriterien
Die bahoge vergibt Wohnungen nach klaren Kriterien, die im Vermietungsreglement festgehalten sind. Dabei legt die Genossenschaft Wert auf eine gute Durchmischung in ihren Siedlungen und ein angemessenes Verhältnis zwischen der Wohnungsgrösse und der Anzahl Bewohner:innen. Zudem erwartet die bahoge, dass sich ihre Bewohner:innen am Siedlungsleben aktiv beteiligen.
Vermietungsreglement
Freie Wohnungen
Freie Wohnungen, die nicht intern vergeben werden, schreibt die bahoge jeweils auf der Immobilienplattform Homegate aus.
Bitte beachten Sie, dass die bahoge keine Warteliste führt.
Freie Wohnungen auf Homegate
Freie Wohnungen
Freie Wohnungen, die nicht intern vergeben werden, schreibt die bahoge jeweils auf der Immobilienplattform Homegate aus. Bitte beachten Sie, dass die bahoge keine Warteliste führt.
Freie Wohnungen auf Homegate
Interne Wohnungswechsel
Sie wohnen bereits in der bahoge und möchten intern umziehen?
Melden Sie sich telefonisch bei der Geschäftsstelle, damit wir Ihre Anfrage prüfen können.
Bitte beachten Sie, dass interne Wohnungswechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Kontakt Geschäftsstelle
Interne Wohnungswechsel
Sie wohnen bereits in der bahoge und möchten intern umziehen?
Melden Sie sich telefonisch bei der Geschäftsstelle, damit wir Ihre Anfrage prüfen können.
Bitte beachten Sie, dass interne Wohnungswechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Kontakt Geschäftsstelle
Häufige Fragen zur Vermietung
-
Die bahoge vergibt Wohnungen nach klaren Kriterien, die im Vermietungsreglement festgehalten sind. Grundsätzlich gilt, dass interne Umzüge bevorzugt berücksichtigt werden.
Wird eine Wohnung extern vermietet, orientiert sich die bahoge an folgenden Kriterien:
- Gute soziale Durchmischung in der Siedlung
- Einhaltung der Belegungsvorschriften
- Vernünftiges Verhältnis zwischen Einkommen und Mietzins
- Bei subventionierten Wohnungen: Einhaltung der Subventionsbestimmungen
- Mitarbeit in der Genossenschaft oder Engagement im Quartier
- Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Unia und weiterer Gewerkschaften
-
Die bahoge schreibt Wohnungen auf dem Immobilienportal Homegate aus. Im Inserat finden Sie jeweils auch Informationen darüber, wie Sie uns kontaktieren können. Aufgrund der grossen Nachfrage sind die Wohnungen meist nur für kurze Zeit ausgeschrieben. Damit Sie über freiwerdende Wohnungen informiert werden, können Sie bei Homegate ein Suchabo einrichten.
-
Die Wohnungen sind bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sehr beliebt, deshalb kommt es nur selten zu Auszügen. Hinzu kommt, dass die bahoge zuerst interne Wechsel berücksichtigt, bevor sie eine Wohnung extern ausschreibt.
Schreibt die bahoge eine Wohnung extern aus, erhält sie meist sehr viele Bewerbungen. Deshalb sind die Inserate normalerweise nur für eine kurze Zeit aufgeschaltet.
-
Nein, die bahoge führt keine Warteliste für externe Interessentinnen und Interessenten.
-
Ein kleiner Teil der Wohnungen in der bahoge sind subventioniert. Das bedeutet, sie werden durch Beiträge der Stadt und des Kantons zusätzlich vergünstigt. Diese Wohnungen sind Menschen mit geringen Einkommen und Vermögen vorbehalten, deshalb gelten strenge Belegungs-, Einkommens- und Vermögensrichtlinien. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird regelmässig überprüft.
-
Wohnungswechsel innerhalb der bahoge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählen:
- Veränderte Einkommensverhältnisse (Subventionsbestimmungen)
- Unter- oder Überbelegung der Wohnung (z.B. durch Geburt, Trennung oder Auszug eines Kindes)
- Gesundheitliche Gründe (mit ärztlichem Attest)
- Instandstellungen und Ersatzneubauten
Wenn Sie sich für einen internen Wohnungswechsel anmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle. Gerne prüfen wir Ihren Antrag und nehmen Sie auf die Warteliste für einen internen Wohnungswechsel auf.
Häufige Fragen zur Vermietung
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Die bahoge schreibt Wohnungen auf dem Immobilienportal Homegate aus. Im Inserat finden Sie jeweils auch Informationen darüber, wie Sie uns kontaktieren können. Aufgrund der grossen Nachfrage sind die Wohnungen meist nur für kurze Zeit ausgeschrieben.
Damit Sie über freiwerdende Wohnungen informiert werden, können Sie bei Homegate ein Suchabo einrichten. -
Die bahoge vergibt Wohnungen nach klaren Kriterien, die im Vermietungsreglement festgehalten sind. Grundsätzlich gilt, dass interne Umzüge bevorzugt berücksichtigt werden.
Wird eine Wohnung extern vermietet, orientiert sich die bahoge an folgenden Kriterien:
Gute soziale Durchmischung in der Siedlung- Einhaltung der Belegungsvorschriften
- Vernünftiges Verhältnis zwischen Einkommen und Mietzins
- Bei subventionierten Wohnungen: Einhaltung der Subventionsbestimmungen
- Mitarbeit in der Genossenschaft oder Engagement im Quartier
- Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Unia und weiterer Gewerkschaften
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Die Wohnungen sind bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sehr beliebt, deshalb kommt es nur selten zu Auszügen. Hinzu kommt, dass die bahoge zuerst interne Wechsel berücksichtigt, bevor sie eine Wohnung extern ausschreibt.
Schreibt die bahoge eine Wohnung extern aus, erhält sie meist sehr viele Bewerbungen. Deshalb sind die Inserate normalerweise nur für eine kurze Zeit aufgeschaltet.
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Nein, die bahoge führt keine Warteliste für externe Interessentinnen und Interessenten.
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Ein kleiner Teil der Wohnungen in der bahoge sind subventioniert. Das bedeutet, sie werden durch Beiträge der Stadt und des Kantons zusätzlich vergünstigt. Diese Wohnungen sind Menschen mit geringen Einkommen und Vermögen vorbehalten, deshalb gelten strenge Belegungs-, Einkommens- und Vermögensrichtlinien. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird regelmässig überprüft.
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Wohnungswechsel innerhalb der bahoge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählen:
- Veränderte Einkommensverhältnisse (Subventionsbestimmungen)
- Unter- oder Überbelegung der Wohnung (z.B. durch Geburt, Trennung oder Auszug eines Kindes)
- Gesundheitliche Gründe (mit ärztlichem Attest)
- Instandstellungen und Ersatzneubauten
Wenn Sie sich für einen internen Wohnungswechsel anmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle. Gerne prüfen wir Ihren Antrag und nehmen Sie auf die Warteliste für einen internen Wohnungswechsel auf.