Eine sichere Anlage
Als Genossenschafter:in können Sie Ihre Ersparnisse risikofrei und zu einem Vorzugszins bei der Depositenkasse der bahoge anlegen.
Eine sichere Anlage
Als Genossenschafter:in können Sie Ihre Ersparnisse risikofrei und zu einem Vorzugszins bei der Depositenkasse der bahoge anlegen.
Die bahoge-Depositenkasse verfolgt einen doppelten Zweck. Einerseits verschafft sie der bahoge günstiges Kapitel für zukünftige Investitionen wie Sanierungen und Neubauten.
Andererseits bietet sie den Genossenschafter:innen die Möglichkeit, ihre Ersparnisse zu attraktiven Konditionen anzulegen: Es fallen keine Kontogebühren an und der Zinssatz ist in der Regel höher als bei Banksparkonten.
Aktuell beträgt der Zinssatz 1.5%. Ab 1. April 2026 wird er auf 1.25% gesenkt. Für höhere Einlagen (ab CHF 100’000.-) gelten weiterhin die reglementarisch vorgegebenen, verminderten Zinssätze.
Konto eröffnen
Berechtigt zur Eröffnung eines Kontos sind:
• Mitglieder der bahoge sowie ihre volljährigen, urteilsfähigen Mitbewohnenden oder Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben
• aktive und pensionierte Mitarbeitende der bahoge
• weitere natürliche und juristische Personen, die der Genossenschaft nahestehen
Bitte lesen Sie das Reglement für die Depositenkasse genau durch, bevor Sie die Eröffnung eines Kontos beantragen.
Für die Konto-Eröffnung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bahoge.
Ein- und Auszahlungen
Einzahlungen können Sie bequem mittels personalisierter Einzahlungsscheine vornehmen. Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich.
Es gibt eine Einlage-Limite pro Konto. Diese liegt aktuell bei CHF 290’000. Wenn diese Limite erreicht ist, sind keine zusätzlichen Einlagen mehr möglich.
Anträge für Auszahlungen nimmt die bahoge auf schriftlichem Weg entgegen.
-
Dabei gelten folgende Fristen, wobei in jedem Fall eine Minimaleinlagefrist von sechs Monaten gilt:
-
• bis CHF 10’000 pro Kalendermonat ohne Kündigungsfrist
-
• von CHF 10’001 bis CHF 20’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat
-
• von CHF 20’001 bis CHF 30’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten
-
• über CHF 30’001: schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten
Die bahoge-Depositenkasse hat einen doppelten Zweck. Einerseits verschafft sie der bahoge günstiges Kapitel für zukünftige Investitionen wie Sanierungen und Neubauten.
Andererseits bietet sie den Genossenschafter:innen die Möglichkeit, ihre Ersparnisse zu attraktiven Konditionen anzulegen: Es fallen keine Kontogebühren an und der Zinssatz ist in der Regel höher als bei Banksparkonten.
Aktuell beträgt der Zinssatz 1.5%. Ab 1. April 2026 wird er auf 1.25% gesenkt. Für höhere Einlagen (ab CHF 100’000.-) gelten weiterhin die reglementarisch vorgegebenen, verminderten Zinssätze.
Konto eröffnen
Berechtigt zur Eröffnung eines Kontos sind:
-
Mitglieder der bahoge sowie ihre volljährigen, urteilsfähigen Mitbewohnenden oder Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben
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aktive und pensionierte Mitarbeitende der bahoge
-
weitere natürliche und juristische Personen, die der Genossenschaft nahestehen
Bitte lesen Sie das Reglement für die Depositenkasse genau durch, bevor Sie die Eröffnung eines Kontos beantragen.
Für die Konto-Eröffnung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der bahoge.
Ein- und Auszahlungen
Einzahlungen können Sie bequem mittels personalisierter Einzahlungsscheine vornehmen. Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich.
Es gibt eine Einlage-Limite pro Konto. Diese liegt aktuell bei CHF 290’000. Wenn diese Limite erreicht ist, sind keine zusätzlichen Einlagen mehr möglich.
Anträge für Auszahlungen nimmt die bahoge auf schriftlichem Weg entgegen.
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Dabei gelten folgende Fristen, wobei in jedem Fall eine Minimaleinlagefrist von sechs Monaten gilt:
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• bis CHF 10’000 pro Kalendermonat ohne Kündigungsfrist
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• von CHF 10’001 bis CHF 20’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat
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• von CHF 20’001 bis CHF 30’000: schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten
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• über CHF 30’001: schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten