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Hausordnung

Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert bestimmte Richtlinien und gegenseitige Rücksichtnahme aller Bewohner:innen und Besucher:innen des Hauses. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie als Mieter:innen/Genossenschafter:innen, Ihre Mitbewohner:innen und Besucher:innen alles unterlassen, was Andere stört. Diese Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil Ihres Mietvertrages.

Hausordnung

Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert bestimmte Richtlinien und gegenseitige Rücksichtnahme aller Bewohner:innen und Besucher:innen des Hauses. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie als Mieter:innen/Genossenschafter:innen, Ihre Mitbewohner:innen und Besucher:innen alles unterlassen, was Andere stört. Diese Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil Ihres Mietvertrages. 

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Ordnung

1. Allgemeine Ordnung

In der Wohnung sowie Neben- und Allgemeinräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Insbesondere gilt Folgendes:

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen wie Möbel, Kinderwagen, Motor- und Fahrräder, Spielzeug, Abfälle, Kehrichteimer und Schuhe usw. untersagt. 

Montagen aller Art (Bilder, Parabolantennen, Fahnen, Beschilderungen etc.) in den Allgemeinräumen, an der Hausfassade oder am Balkon dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bahoge erfolgen. Ausgenommen davon sind Blumentöpfe und -tröge an der Innenseite der Balkone.  

Beim Grillieren auf den Balkonen und Gartensitzplätzen ist auf die übrige Hausbewohnerschaft Rücksicht zu nehmen. Bei Reklamationen behält sich die bahoge vor, das Grillieren mit Kohlengrill generell zu untersagen. 

Sonnenstoren sind in der Nacht sowie bei Regen und Sturm aufzurollen. 

Keller-, Treppenhaus- und Dachfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Davon ausgenommen ist kurzes Querlüften.

In den Allgemein- und Nebenräumen besteht Rauchverbot.

Schäden am Haus- resp. der Wohnung sind unverzüglich der bahoge zu melden.

Beim Ausschütteln von Wischlappen und Tischdecken ist auf die Hausbewohnerschaft Rücksicht zu nehmen. Teppiche dürfen nicht aus den Fenstern, auf den Balkonen oder im Treppenhaus ausgeschüttelt werden.  

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Waschküche

4. Waschküche, Trockenraum, Wäschehänge

Die Reihenfolge der Benützung ist grundsätzlich durch die Waschküchenordnung festgelegt. Die Bedienungsvorschriften für die Apparate sind genau zu befolgen.

Die Waschmaschine, die Waschküche und die Trocknungsräume sind nach jeder Benützung einwandfrei zu reinigen. Die Waschmaschinen und Tumbler dürfen nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr benützt werden.

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Heizung

7. Heizungs- und Warmwasserleitungen

Um ein Einfrieren der Leitungen und Radiatoren zu verhindern, dürfen sämtliche Räume bei Frostgefahr nur kurze Zeit gelüftet und die Radiatoren nicht ganz abgestellt werden. Nachts sowie bei längeren Abwesenheiten wird empfohlen, die Fensterläden bzw. die Rollläden zu schliessen. Damit können die Heizkosten ohne viel Aufwand erheblich gesenkt werden.

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Haustiere

10. Haustiere

Das Halten von Haustieren ist ohne schriftliche Zustimmung der bahoge untersagt. Davon ausgenommen sind Kleintiere gemäss dem Merkblatt Haustiere in der bahoge.

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Hausruhe

2. Hausruhe

Ab 22:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner:innen besonders Rücksicht zu nehmen. Auch in der übrigen Zeit soll übermässiger und störender Lärm vermieden werden. Lärm verursachende Reinigungsarbeiten (Teppich klopfen, Staubsaugen usw.) dürfen nur während der vorgesehenen Tageszeiten, in der Regel von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr, vorgenommen werden. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sind diese Arbeiten zu unterlassen.

Radio- und TV-Apparate sowie Musikanlagen sind auch bei geschlossenen Fenstern und Türen auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Musizieren und Singen ist grundsätzlich nur für die Dauer von je einer Stunde zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr und 14:00 Uhr und 20:00 Uhr zu beschränken.

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Haustüren

5. Haustüren

Alle Türen, die ins Freie führen, sind geschlossen zu halten. Lassen Sie keine unbekannten Personen ins Haus und melden Sie besondere Beobachtungen unverzüglich der Polizei.

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Unterhalt

8. Unterhalt und Reinigung

Aussergewöhnliche Verunreinigungen jeglicher Art sind von der verursachenden Person sofort zu beseitigen. Das Reinigen der Vorlage vor der Wohnungstüre ist Sache der Mieterschaft.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Es dürfen keine Abfälle irgendwelcher Art ins Waschbecken oder in das WC geworfen werden.

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Installationen

11. Installation und Montage von Zusatzgeräten im Wohnbereich

Sämtliche Erneuerungen und Änderungen in oder an der Mietsache dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der bahoge vorgenommen werden. Einer Bewilligung bedarf auch die Montage eines Zusatzgerätes (z.B. Parabolspiegel) für den Fernsehempfang oder die Installation einer Waschmaschine bzw. eines Tumblers.

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Kinder

14. Kinder

Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Kinder nicht im Keller, in der Tiefgarage oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen ohne Erwachsene aufhalten. Sie dürfen auf dem Hof, den Spielplätzen, sowie den dafür vorgesehenen Umgebungsflächen spielen.

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Lift

3. Lift

Die im Lift angeschlagenen Vorschriften sind zu beachten. Betriebsstörungen sind der bahoge sofort zu melden. Die Anlage soll mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Kinder unter 8 Jahren dürfen den Lift nur in Begleitung eines älteren Kindes oder Erwachsenen benützen.

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Garten

6. Garten und Hof

Für die Benützung der Gartenanlagen und des Hofes sind die Weisungen der bahoge zu befolgen. Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos oder Motorfahrzeugen ist nicht gestattet.

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Kehricht

9. Kehricht

Der Kehricht ist ordnungsgemäss in den dafür vorgesehenen Stellen (Container) zu entsorgen. Die Grüngutcontainer sind ausschliesslich für Gartenabfälle und nicht für Küchenabfälle bestimmt. Wo eine Kompostentsorgung vorhanden ist, sind die dafür bestimmten Regelungen zu beachten.

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Versicherung

12. Versicherungen

Der Mieterschaft wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Mieterschäden und einer Hausratversicherung für die gesamte Mietdauer abzuschliessen.

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Fahrzeuge

13. Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Besucherparkplätze dürfen von der Bewohnerschaft nicht belegt werden. Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.

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Ordnung

1. Allgemeine Ordnung

In der Wohnung sowie Neben- und Allgemeinräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Insbesondere gilt Folgendes:

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen wie Möbel, Kinderwagen, Motor- und Fahrräder, Spielzeug, Abfälle, Kehrichteimer und Schuhe usw. untersagt. 

Montagen aller Art (Bilder, Parabolantennen, Fahnen, Beschilderungen etc.) in den Allgemeinräumen, an der Hausfassade oder am Balkon dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bahoge erfolgen. Ausgenommen davon sind Blumentöpfe und -tröge an der Innenseite der Balkone.  

Beim Grillieren auf den Balkonen und Gartensitzplätzen ist auf die übrige Hausbewohnerschaft Rücksicht zu nehmen. Bei Reklamationen behält sich die bahoge vor, das Grillieren mit Kohlengrill generell zu untersagen. 

Sonnenstoren sind in der Nacht sowie bei Regen und Sturm aufzurollen. 

Keller-, Treppenhaus- und Dachfenster sind in  der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Davon ausgenommen ist kurzes Querlüften.

In den Allgemein- und Nebenräumen besteht Rauchverbot.

Schäden am Haus- resp. der Wohnung sind unverzüglich der bahoge zu melden.

Beim Ausschütteln von Wischlappen und Tischdecken ist auf die Hausbewohnerschaft Rücksicht zu nehmen. Teppiche dürfen nicht aus den Fenstern, auf den Balkonen oder im Treppenhaus ausgeschüttelt werden.  

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Hausruhe

2. Hausruhe

Ab 22:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner:innen besonders Rücksicht zu nehmen. Auch in der übrigen Zeit soll übermässiger und störender Lärm vermieden werden. Lärm verursachende Reinigungsarbeiten (Teppich klopfen, Staubsaugen usw.) dürfen nur während der vorgesehenen Tageszeiten, in der Regel von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr, vorgenommen werden. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sind diese Arbeiten zu unterlassen.

Radio- und TV-Apparate sowie Musikanlagen sind auch bei geschlossenen Fenstern und Türen auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Musizieren und Singen ist grundsätzlich nur für die Dauer von je einer Stunde zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr und 14:00 Uhr und 20:00 Uhr zu beschränken.

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Lift

3. Lift

Die im Lift angeschlagenen Vorschriften sind zu beachten. Betriebsstörungen sind der bahoge sofort zu melden. Die Anlage soll mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Kinder unter 8 Jahren dürfen den Lift nur in Begleitung eines älteren Kindes oder Erwachsenen benützen.

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Waschküche

4. Waschküche, Trockenraum, Wäschehänge

Die Reihenfolge der Benützung ist grundsätzlich durch die Waschküchenordnung festgelegt. Die Bedienungsvorschriften für die Apparate sind genau zu befolgen.

Die Waschmaschine, die Waschküche und die Trocknungsräume sind nach jeder Benützung einwandfrei zu reinigen. Die Waschmaschinen und Tumbler dürfen nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr benützt werden.

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Haustüren

5. Haustüren

Alle Türen, die ins Freie führen, sind geschlossen zu halten. Lassen Sie keine unbekannten Personen ins Haus und melden Sie besondere Beobachtungen unverzüglich der Polizei.

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Garten

6. Garten und Hof

Für die Benützung der Gartenanlagen und des Hofes sind die Weisungen der bahoge zu befolgen. Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos oder Motorfahrzeugen ist nicht gestattet.

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Heizung

7. Heizungs- und Warmwasserleitungen

Um ein Einfrieren der Leitungen und Radiatoren zu verhindern, dürfen sämtliche Räume bei Frostgefahr nur kurze Zeit gelüftet und die Radiatoren nicht ganz abgestellt werden. Nachts sowie bei längeren Abwesenheiten wird empfohlen, die Fensterläden bzw. die Rollläden zu schliessen. Damit können die Heizkosten ohne viel Aufwand erheblich gesenkt werden.

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Unterhalt

8. Unterhalt und Reinigung

Aussergewöhnliche Verunreinigungen jeglicher Art sind von der verursachenden Person sofort zu beseitigen. Das Reinigen der Vorlage vor der Wohnungstüre ist Sache der Mieterschaft.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Es dürfen keine Abfälle irgendwelcher Art ins Waschbecken oder in das WC geworfen werden.

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Kehricht

9. Kehricht

Der Kehricht ist ordnungsgemäss in den dafür vorgesehenen Stellen (Container) zu entsorgen. Die Grüngutcontainer sind ausschliesslich für Gartenabfälle und nicht für Küchenabfälle bestimmt. Wo eine Kompostentsorgung vorhanden ist, sind die dafür bestimmten Regelungen zu beachten.

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Haustiere

10. Haustiere

Das Halten von Haustieren ist ohne schriftliche Zustimmung der bahoge untersagt. Davon ausgenommen sind Kleintiere gemäss dem Merkblatt Haustiere in der bahoge.

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Installationen

11. Installation und Montage von Zusatzgeräten im Wohnbereich

Sämtliche Erneuerungen und Änderungen in oder an der Mietsache dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der bahoge vorgenommen werden. Einer Bewilligung bedarf auch die Montage eines Zusatzgerätes (z.B. Parabolspiegel) für den Fernsehempfang oder die Installation einer Waschmaschine bzw. eines Tumblers.

Linien_Zeichenfläche 1 Kopie
Versicherung

12. Versicherungen

Der Mieterschaft wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Mieterschäden und einer Hausratversicherung für die gesamte Mietdauer abzuschliessen.

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Fahrzeuge

13. Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Besucherparkplätze dürfen von der Bewohnerschaft nicht belegt werden. Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.

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Kinder

14. Kinder

Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Kinder nicht im Keller, in der Tiefgarage oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen ohne Erwachsene aufhalten. Sie dürfen auf dem Hof, den Spielplätzen, sowie den dafür vorgesehenen Umgebungsflächen spielen.

Die bahoge ist berechtigt, geringfügige Abweichungen dieser Ordnung zu gestatten.

Die bahoge ist berechtigt, geringfügige Abweichungen dieser Ordnung zu gestatten.

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